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Leitungshandhandbuch

Verletzungen

Zitat AGB: 

„Mit Abschluss und Übermittlung des Anmeldeformulars (online) dokumentieren erziehungsberechtigte Personen die Kenntnisnahme des teilnehmenden Kindes, dass … 

  • dem jeweiligen Betreuer bei einem Unfall oder einer Verletzung gestattet ist, nach bestem Gewissen zu helfen und je nach Ausmaß die Erstversorgung durchzuführen. 
  • es an allen Programmpunkten teilnehmen soll, solange es die Gesundheit des Kindes zulässt. 
  • es die Anweisungen des Betreuungspersonals hört.“ 


Wenn keine ausdrückliche Genehmigung der Eltern vorliegt, dürft ihr den Kindern KEINE:  

  • Pflaster aufkleben 
  • Medikamente jeglicher Art verabreichen, keine Salben oder Desinfektionsmittel auf Wunden auftragen 


Stattdessen dürft ihr:

  • Mit einem anderen Mitarbeiter (Zeugen-Prinzip) erste Hilfe am Kind leisten 
  • Dem Kind ein Pflaster überreichen und vorher klären, ob es allergisch auf Pflaster reagiert (gegebenenfalls die Eltern anrufen)  
  • Medikamente nur verabreichen, wenn es ausdrücklich von den Eltern erlaubt und gewünscht ist (z.B. Ibuprofen bei Kopfschmerzen, ADS-Medikamente, Diabetiker-Medizin) 


Ist es dem Teilnehmer nicht möglich, sich selbst zu helfen (beispielsweise bei einem Zeckenbiss), wird die mündliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten eingeholt, dem Teilnehmer direkt zu helfen. Bei schwereren Verletzungen sind die Mitarbeiter verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. 


Falls ein Krankenwagen für einen Teilnehmer gerufen wird, muss die Campleitung recherchieren, ob es erlaubt ist, dass Mitarbeiter das Kind begleiten dürfen. In jedem Fall informiert die Campleitung die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers.


Alle Vorfälle werden protokolliert und die Erziehungsberechtigten werden informiert.