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Leitungshandhandbuch

Versicherungsfälle

Versicherungsfälle (Haftpflicht) verursacht durch Mitarbeiter 

Schäden am Veranstaltungsort oder in den Gastfamilien werden bildlich dokumentiert. 

Die Campleitung fertigt ein Protokoll an und informiert den lokalen Ansprechpartner über die Schäden. Ist das Haus/die Wohnung einer Gastfamilie betroffen, ist auch diese über die Schäden zu informieren. Die Campleitung klärt mit dem Geschädigten, ob die kaputtgegangene Sache von der *dzm ersetzt (ggfs. über eine Firma repariert) werden muss. Der Geschädigte ist der Anspruchsteller. 


Bei größeren Schäden durch Teilnehmer oder Mitarbeiter informiert die Campleitung das *dzm-Backoffice, inkl. Fotos.  


Manche Schäden können über die Haftpflichtversicherung der *dzm abgewickelt werden, z.B. wenn eine Deoflasche oder eine Cremeglas ins Waschbecken fällt und einen Riss verursacht, wenn ein umgefallener Stuhl einen Glastisch beschädigt, o.ä. Hier sollte wie folgt vorgegangen werden: 

  1. Die Campleitung oder der Schadensverursacher füllt eine Provinzial-Schadensmeldung aus (Vordrucke siehe OC-Ordner) und mailt diese an das Backoffice. Fotos werden angehängt oder einkopiert.  
  2. Die Schäden sind am gleichen oder nächsten Tag beim Backoffice zu melden. Das Backoffice meldet es der Versicherung. 
  3. Die ausgefüllten Papierformulare (die zuvor gemailt wurden) können entweder mit der Belege-Post ins Backoffice geschickt werden oder in eine Extra-Rubrik (Versicherungsfälle) im Sicherheitsordner abgeheftet werden.  




Versicherungsfälle verursacht durch Kinder  

Wenn Kinder einen Schaden verursachen, kann es nur mit mangelnder Aufsichtspflicht bei der Versicherung begründet werden. Die Aufsichtsperson haftet lt. §832 BGB für entstandene Schäden. 




Schäden am C2G Equipment   

Schäden am CAMP2GO-Equipment werden umgehend dem jeweiligen Bereichsleiter (Technik, Equipment-Manager, OC) gemeldet. Diese informieren die Campleitung darüber. Falls ein Schaden an einem XXL-Modul festgestellt wird, werden alle Teilnehmer sofort runtergeschickt. Die weitere Nutzung des Moduls erfolgt erst nach Freigabe durch die Campleitung. Größere Schäden werden mit Fotos protokolliert und eine Anzeige bei der Polizei aufgrund von Sachbeschädigung erstattet.




Gesetzliche Unfallversicherung für Personen   

Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter sind bei einem Unfall während der Arbeitszeit über die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) versichert. Die Unternehmensnummer lautet 8348 5190 8898 001. Beim Aufsuchen eines Arztes oder Krankenhauses spricht man von einem Arbeitsunfall, der über die VBG abgewickelt wird. Die genannte Nummer kann vorgelegt werden.


Zur Dokumentation des Unfalls sollte der Patient/Geschädigte unbedingt gemeinsam mit der Campleitung eine VBG-Unfallanzeige ausfüllen (Vordrucke und Beschreibung siehe OC-Ordner). Darin sind wichtige Informationen anzugeben, die man im Nachhinein in der Geschäftsstelle nicht mehr feststellen kann (z.B. Krankenkasse, Uhrzeit des Unfalls, wurde die Arbeit niedergelegt, wie lange wurde schon gearbeitet usw.). Diese Unfallanzeige sollte mit der nächsten Belegepost in die Geschäftsstelle geschickt werden, ggfs. vorab als pdf oder Foto an mail@camissio.de. Im Normalfall schickt die VBG zum späteren Zeitpunkt noch eine „Unfallanzeige“ an den Patienten und an die Geschäftsstelle, die dann ebenfalls ausgefüllt werden muss.




Unfall/ Panne mit dem PKW   

Unsere Fahrzeuge sind über die Provinzial-Versicherung versichert. Die jeweiligen Versicherungsdaten und Telefonnummern befinden sich auf einem Schreiben der Provinzial im Handschuhfach des Fahrzeugs (Auto-Karte, Unfall-Karte).  


In der Provinzial-Versicherung ist ein Auto-Schutzbrief (ähnlich ADAC) enthalten. Er beinhaltet eine Pannen- und Unfallhilfe. Wenn das Auto fahruntüchtig ist, kann die Pannenhilfe angerufen werden, z.B. in folgenden Fällen:  

  • rote Warnlampe leuchtet 
  • der Auspuff ist locker oder abgefallen 
  • ein Reifen ist geplatzt und kein Ersatzrad oder Kit ist vorhanden 


Wenn die Pannenhilfe nicht sofort beraten kann, wird ein Servicetechniker benachrichtigt. Wenn der Techniker kommt, aber vor Ort nichts repariert werden kann, wird das Fahrzeug in die nächste Werkstatt abgeschleppt. Achtet darauf, dass die Werkstatt nicht so weit vom Camport oder der Gastfamilie entfernt ist. Das weitere Vorgehen muss anschließend von Campleitung oder EM organisiert werden, ggfs. auch durch Rücksprache mit dem technischen CAMISSIO-Mitarbeiter (Lucas Eibach) oder mit der Geschäftsstelle.  


Bei kleineren Pannen, aber fahrtüchtigem Auto (z.B. Ölprüfung, Spiegel kaputt, Luftdruck in den Reifen, Scheibenwischeraustausch, etc.) muss die Campleitung oder der EM selbst aktiv werden oder sich an eine nahegelegene Werkstatt wenden. Das Backoffice kann in dem Fall Telefonarbeit abnehmen, braucht aber einen festen Ansprechpartner im Camp, falls Termine ausgemacht werden müssen.  


Bei einem Unfall mit Fremdbeteiligung (anderes Fahrzeug) ist generell die Polizei zu verständigen und einzubeziehen.  

  1. Bei Unfall mit Fremdbeteiligung: Anruf Polizei 
  2. Benachrichtigung Campleitung 
  3. Campleitung benachrichtigt CAMISSIO Leitung  
  4. Falls Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist: Anruf Pannenservice/Pannenhilfe (Autoschutz) über die Hotline der Deutschen Assistance:  Tel. 0251/219-4444  
  5. Beide Unfallbeteiligten tauschen die persönlichen und die Versicherungsdaten aus (Name, Adresse, Telefon, Kfz-Kennzeichen, Name und Vertrags-Nr. der Versicherung) 
  6. Unfall immer mit Schadenfotos dokumentieren 
  7. Wenn bei 3. noch nicht erfolgt: Unfallbericht/Schadenanzeige ausfüllen (Formular der Provinzial, siehe Handschuhfach oder OC-Ordner), ggfs. internes Sicherheitsprotokoll ausfüllen 
  8. Der Unfall ist am gleichen oder nächsten Tag beim *dzm-Backoffice (mail@camissio.de) mit der Schadensmeldung zu melden. Das Backoffice meldet sich in der Regel bei der Versicherung. Falls das Backoffice nicht erreichbar ist, kümmert sich ein Mitarbeiter aus dem Camp darum, Telefonnummern liegen im Fahrzeug: 0251 219-9821. 


Falls ein Unfall an einem parkenden Auto passiert, muss unser Fahrer entweder warten bis der Geschädigte wiederkommt oder er muss die nächste Polizeidienststelle anrufen und den Unfall melden und die Hinweise der Polizei befolgen. In jedem Fall müssen auch die Versicherungsdaten, Kennzeichen usw. ausgetauscht werden, wie unter Punkt 5 beschrieben.