Verhalten im Notfall
- Bleibe ruhig und fokussiert.
- Folge den Anweisungen der Campleitung.
Feuer / Amoklauf
- Informationen dazu werden in einem Meeting mit der Campleitung bekannt gegeben.
Verletzung
- Bei einer Verletzung: Hilf dem Kind, sich selbst zu helfen. Du kannst dem Kind zum Beispiel ein Pflaster oder ein Kühlpack reichen, das es sich selbst aufklebt bzw. verwendet.
- Bei jeder Art von Verletzung muss ein Protokoll ausgefüllt werden. Dafür liegt an der Erste-Hilfe-Station ein iPad bereit.
- Achte auf das Zeugenprinzip: Du, das Kind und mindestens ein weiterer Mitarbeitender müssen zu dritt anwesend sein.
- Bei Verletzungen, bei denen externe Hilfe unumgänglich ist, ist die mündliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Gib in diesem Fall an der Zentrale Bescheid – von dort wird der Erziehungsberechtigte kontaktiert.
- Falls ein Krankenwagen gerufen werden muss, wird mit den Erziehungsberechtigten geklärt, ob ein Mitarbeitender das Kind begleiten darf.
- In lebensbedrohlichen Situationen soll sofort gehandelt werden – ohne vorherige Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten.
Krankheit
- Wenn du krank bist, informiere die Campleitung. Sie klärt mit dir gemeinsam, wie es für dich weitergeht.
- Grundsätzlich gilt: Bei Durchfall, Erbrechen oder ähnlichen Symptomen musst du das Camp zunächst verlassen, um Kinder und andere Mitarbeitende nicht zu gefährden.
- Nach 48 Stunden Symptomfreiheit darfst du wieder am Camp teilnehmen.
- Für Teilnehmende gilt dieselbe Regelung.
Schwierige Themen
- Kinder können bereits in jungen Jahren mit herausfordernden Themen wie Identität, Essstörungen oder Ähnlichem konfrontiert sein. Sei sensibel für die Kinder in deiner Gruppe.
- Wenn dir ein Kind davon erzählt, wende dich immer an die Campleitung – auch dann, wenn dir das Verhalten oder die Aussagen des Kindes lediglich ungewöhnlich oder auffällig vorkommen.
- Das gilt insbesondere bei Hinweisen auf mögliche Gefährdung im Bereich des Kinderschutzes.